Deshalb sind wir eine Genossenschaft
Deshalb sind wir eine Genossenschaft
Wohnen geht anders:
WohnIdee Aschaffenburg eG
gemeinsam – ökologisch – genossenschaftlich – nachhaltig
Wohnen geht anders:
WohnIdee Aschaffenburg eG
gemeinsam – ökologisch – genossenschaftlich – nachhaltig
Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung
Die WohnIdee Aschaffenburg eG wurde im Jahre 2018 gegründet und ist im Handelsregister Aschaffenburg eingetragen. Sie ist Mitglied im Verband bayerischer Wohnungsunternehmen e.V. (VDW) und verfolgt nach ihrer Satzung das Ziel, für ihre Mitglieder eine wirtschaftlich solide, finanzierbare, soziale und ökologisch verantwortliche Wohnungsversorgung zu ermöglichen. Die Mitglieder sind entsprechend der Höhe ihrer Anteile an der Genossenschaft beteiligt und nicht Eigentümer ihrer Wohnung.
Die WohnIdee hat sich bewusst für die Gesellschaftsform einer Genossenschaft entschieden, denn die Grundprinzipien einer Genossenschaft sind Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung.
In einer Genossenschaft haben alle Mitglieder unabhängig von der Höhe ihrer Einlage die gleichen Rechte und Pflichten, sie können sich engagieren und die Entwicklung begleiten und mitbestimmen.
Ziel ist die Schaffung von unkündbarem und preisgünstigem Wohnraum für unsere Mitglieder. Alle Mitglieder sind Teileigentümer der Genossenschaft. Die Haftung ist auf den jeweiligen Genossenschaftsanteil begrenzt. Abläufe und alle finanziellen Aktivitäten der Genossenschaft werden einmal jährlich durch einen unabhängigen Prüfungsverband (hier VDW) überprüft. Dadurch werden die Mitglieder und Gläubiger vor unwirtschaftlichem Verhalten geschützt. Bei Wohnungsübernahme wird ein Nutzungsvertrag abgeschlossen, d.h. man hat ein lebenslanges Wohnrecht mit Kündigungsschutz. Auch sind übermäßige Mieterhöhungen nicht möglich, da hierüber die Mitgliederversammlung entscheidet. Ein Verkauf an einen Investor ist aus dem gleichen Grund nicht möglich. Bei einem Auszug, gemäß der in der Satzung festgelegten Kündigungsfristen, erhält das Mitglied seine Anteile wieder ausgezahlt.
Die Mitgliederversammlung kann eine jährliche Dividende für die Anteile beschließen. Das erwirtschaftete Vermögen verbleibt in der Genossenschaft und wird anfänglich v.a. für die Kredittilgung, später für die Erhaltung des gemeinsamen Eigentums und für Mietsenkungen verwandt. Das Genossenschaftsmodell garantiert, dass ausschließlich die Mitglieder über die Finanzen und die Verwendung evtl. Gewinne entscheiden und nicht etwaige Aktionäre.