Genossenschaft

Wohnen geht anders: 

WohnIdee Aschaffenburg eG

gemeinsam – ökologisch – genossenschaftlich – nachhaltig

Deshalb sind wir eine Genossenschaft

Zu den Vorteilen der Gesellschaftsform der Genossenschaft zählen:

  • Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Höhe des eingezahlten Kapitals.
  • Die Leitungsgremien werden von der Mitgliedschaft gewählt, das schafft einen hohen Grad an Identifikation mit der Genossenschaft.
  • Das gemeinschaftliche Ziel fördert Synergien, denn jedes Mitglied kann sich mit seinen Stärken in die Genossenschaft einbringen.
  • Eine Genossenschaft unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen und der Prüfung durch einen Genossenschaftsverband, das schafft Transparenz und Sicherheit für die Mitglieder.
  • Die Rechtsform einer Genossenschaft hat sich seit über 150 Jahren bewährt und ist damit vorteilhaft für ein langfristig angelegtes Wohnprojekt, wie die WohnIdee Aschaffenburg.

Organe unserer Genossenschaft

In der WohnIdee gibt es drei Organe, die verbindliche Beschlüsse fassen können:

Das sind die Mitgliederversammlung, der Aufsichtsrat und der Vorstand. Die unterschiedlichen Aufgaben und die Arbeitsweisen sind in der Satzung der Genossenschaft geregelt. Alle Aufgaben werden mit den Mitgliedern ehrenamtlich wahrgenommen.

So teilen wir uns die Arbeit auf

Die Mitglieder bringen sich in Arbeitsgruppen in die Aktivitäten der Genossenschaft ein. Aktuell gibt es die

  • AG Energie und Wasser
  • AG Bau
  • AG Finanzierung
  • AG Kommunikation, Marketing
  • AG Neue Mitglieder
  • AG Planung, Bauplatz, Architektur und die
  • AG Verwaltung, Recht, Verträge

Das Austauschforum zwischen den Mitgliederversammlungen ist der Beirat. Zu den Beiratssitzungen treffen sich alle 4 – 6 Wochen Vorstand und Mitglieder des Aufsichtsrats mit Vertretern der einzelnen Arbeitsgruppen, um aktuelle Fragestellungen zu besprechen.

Das sind die Kosten einer Mitgliedschaft

Das Kapital unserer Genossenschaft kommt von allen Mitgliedern der WohnIdee. Bei Eintritt in die Genossenschaft ist ein Eintrittsgeld und drei mitgliedschaftsbegründende Pflichtanteile in Höhe von insgesamt 2.200 € für alle Erwachsenen zu zahlen. Kinder sind davon ausgenommen.

Mit Beginn der ersten Leistungsphase, gestaffelt nach dem Baufortschritt, zeichnen die Mitglieder pro m² des gewünschten Wohnraums zwei Anteile als nutzungsbezogene Pflichtanteile in Höhe von jeweils 600,00 € pro Anteil als Kapitaleinlage.

Nach dem Einzug fällt das monatliche Nutzungsentgelt an für z. B. Kreditkosten, Nebenkosten, Rücklagen etc. und die individuellen Nebenkosten.

Die Mitgliedschaft kann bei Auszug gekündigt werden und die Anteile werden zurückgezahlt. Verstirbt ein Mitglied, können die Anteile vererbt und ausbezahlt werden.

Noch ein wichtiger Tipp

Um diese Kapitaleinlage in die Genossenschaft zahlen zu können ist es gut über Eigenkapital zu verfügen. Wenn das nicht ausreichend vorhanden ist, gibt es den Förderkredit 134 bei der KfW, der ab Oktober auf 100.000 € erhöht worden ist.

Unsere Satzung

Die Satzung der WohnIdee Aschaffenburg eG kann hier eingesehen werden.