FAQ
Wohnen geht anders:
WohnIdee Aschaffenburg eG
gemeinsam – ökologisch – genossenschaftlich – nachhaltig
Warum wurde das Projekt als Genossenschaft aufgestellt?
Die Genossenschaft ist aufgrund der internen Kontrolle durch ihre Mitglieder und die unabhängige Prüfung durch den Genossenschaftsverband die mit weitem Abstand insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland. Alle Mitglieder sind Eigentümer der Genossenschaft. Die Genossenschaft erstellt ausschließlich Wohnungen für den Eigenbedarf ihrer Mitglieder.
Wer kann Mitglied werden?
Zunächst einmal jede Person. Menschen aller Altersstufen, die aktiv ihr nachbarschaftliches Zusammenleben gestalten möchten. Bei der WohnIdee wird über die Aufnahme nach Bewerbung in der AG „Neue Mitglieder entschieden“.
Wer haftet bei Verlusten?
Jedes Mitglied haftet nur gemäß seinen Geschäftsanteile an der Genossenschaft
Gehört die Wohnung mir?
Die Wohnung wird dem Mitglied zur lebenslangen Nutzung überlassen, sie bleibt Eigentum der Genossenschaft.
Kann ich die Wohnung vermieten?
Grundsätzlich nein. Eine teilweise oder temporäre Untervermietung muss im Einzelfall geprüft und durch den Vorstand entschieden werden.
Kann ich jemanden mit in die Wohnung aufnehmen?
Ja, Erwachsene müssen dann Mitglied werden und die mitgliedschaftsbegründenden Pflichtanteile bezahlen. Für Kinder gilt das nicht, für diese müssen keine Pflichtanteile bezahlt werden.
Kann ich die Wohnung verkaufen?
Nein. Die Geschäftsanteile können gegenüber der Genossenschaft gekündigt werden bzw. an ein Mitglied übertragen werden. Die Wohnung kann nicht als Sicherheit verwendet werde, wenn ein Kredit für die Finanzierung der nutzungsbezogenen Anteile aufgenommen werden soll. Tipp: Über eine Bank kann ein günstiger Kredit für den Kauf von Genossenschaftanteilen bei der KfW beantragt werden.
Wie hoch sind die laufenden Kosten?
Jeder Nutzer einer Wohnung zahlt eine Miete zuzüglich seine individuellen Nebenkosten. Die Miete setzt sich aus den Betriebskosten und den Unterhaltskosten zusammen und wird jedes Jahr in der Mitgliederversammlung neu festgelegt. Aktuell gibt es hierüber noch keine Feststellung.
Kann ich die Wohnung vererben?
Nein, vererbt werden die Geschäftsanteile. Die Mitgliedschaft endet im Todesfall zum Ende des Jahres, in dem das Mitglied gestorben ist. Die Nutzung der Wohnung kann auf den hinterbliebenen Partner oder Angehörige übertragen werden. Voraussetzung ist, dass der/die Erben Mitglieder der Genossenschaft sind bzw. werden. Eine Übertragung der Geschäftsguthaben ist nur in Zusammenhang mit der Anmietung einer Wohnung möglich. Besteht mit dem Erben kein Mietverhältnis, wird das Geschäftsguthaben bei Fälligkeit an den/die Erben ausgezahlt und über die Verwendung der Wohnung entscheidet die Genossenschaft. .
Kann ich kündigen?
Kündigungen sind jährlich zum Abschluss des Geschäftsjahres möglich. Sie müssen drei Monate vorher schriftlich eingegangen sein. Außerordentliche Kündigungen können bis einen Monat nach, durch die Mitgliederversammlung beschlossenen, einschneidenden Änderungen, erfolgen.
Kann die Genossenschaft mir kündigen?
Die Genossenschaft hat das Recht ein Mitglied bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Satzung oder bei Insolvenz des Mitglieds auszuschließen.
Wann und in welcher Höhe bekomme ich meine Anteile zurück?
Nach der Kündigung wird gemäß der Bilanz des Geschäftsjahres das Geschäftsguthaben, hier das Auseinandersetzungsguthaben, festgestellt. Dieses wird spätestens 5 Jahre nach dem Ausscheiden ausbezahlt. Vorstand und Aufsichtsrat können einen früheren Termin beschließen.
Ist eine Übertragung des eigenen Geschäftsguthabens möglich?
Grundsätzlich ja. Allerdings nur in Zusammenhang mit der Anmietung einer Wohnung. Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand.
Haben Mitglieder mit mehreren Genossenschaftsanteilen gleichzeitig auch mehr Stimmrecht?
Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Anzahl seiner Geschäftsanteile.